Gesundheitskarte konsequent weiterentwickeln
Sensible Gesundheitsdaten sollten in einer Gesellschaft, die Wert auf individuelle Persönlichkeitsrechte legt, allerhöchsten Schutzstatus genießen.
Diese in einen Top zu werfen mit Daten aus Melderegistern oder anderen Verwaltungsprozessen, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun vorgeschlagen hat, ist mehr als nur ein politischer Denkfehler – es ist ein absoluter Tabubruch mit dem Prinzip der Priorität sensibler persönlicher Daten vor Melderegistern und anderen bürokratischen Verwaltungstatbeständen.
Gesundheitsdaten besitzen einen anderen Stellenwert als Einkommensteuerdaten!
Dass bislang etwa eine Milliarde Euro in die Entwicklung der Gesundheitskarte investiert wurden, hat gute Gründe. Immerhin geht es hier um mehr als die üblichen politischen Lippenbekenntnisse, wenn die Schutzinteressen von Bürgern betont werden sollen: Beim Informationsaustausch zwischen Patienten, Ärzten und Therapeuten zählt absolute Geheimhaltung. Dies muss sich in Zeiten der Digitalisierung auch technologisch durch die kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes abbilden, will man verhindern, dass Gesundheitsdaten gestohlen werden können.
Diese Überlegung lässt nur einen Schluss zu: Die konsequente Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu einem zeitgemäßen Tool effektiver Kommunikation, das Patienten- und Datensicherheit zur obersten Priorität macht.